KNE - Datenschutz in der Schule

Datenschutz in der Schule

Datenschutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten sind nicht nur für Schulen ein heikles Thema.

In allen Branchen und Institutionen, in denen persönliche Daten erfasst werden, spielen auch das Thema Datenschutz und die 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Rolle. Es gilt, EU-Standards und Vorgaben einzuhalten und die Daten von Nutzern, Klienten und eben Schülern mit allen Mitteln zu schützen und gewissenhaft zu verarbeiten. Zudem müssen interne Netzwerke gegen Angriffe von außen abgesichert sein und der Diebstahl von sensiblen Daten verhindert werden. Mit unserem Text verfolgen wir das Ziel, für die Thematik zu sensibilisieren und informatives Material bereitzustellen. Allerdings ersetzen wir keine juristische Beratung zum Thema Datenschutz und empfehlen Ihnen, bei Zweifeln auf jeden Fall ein Gespräch mit einem spezialisierten Juristen zu vereinbaren.

Informieren Sie sich jetzt hier, wie Datenschutz an Schulen umgesetzt wird, welche Hürden es gibt und wie Sie den Schulalltag sicher digitalisieren!

CLOUD-Act
und DSGVO

Beim Datenschutz von Schülerdaten und der Einhaltung der DSGVO kommt es darauf an, in welchem Land der Anbieter die Server zur Datenverarbeitung aufgestellt hat. Sobald nur ein Server des Betreibers außerhalb der EU aufgestellt ist, geht der Betreiber eindeutig nicht mehr DSGVO-konform vor.

Datenschutz

Dennoch ist der adäquate Schutz von Schülerdaten auch dann nicht gewährleistet, wenn alle Server der amerikanischen Unternehmen in der EU aufgestellt sind. Das hängt mit dem CLOUD Act (US Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) zusammen, der nicht mit den Vorgaben der DSGVO vereinbar ist. Dieser besagt, dass Behörden in den USA die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen können, auch wenn diese auf Servern mit Standorten in der EU gesammelt und gespeichert sind.

Somit haben Sie bei keinem amerikanischen Softwareanbieter die Sicherheit, dass Schülerdaten nicht an Dritte weitergegeben werden.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Datenschutz an Schulen

2020 entstanden im Zuge der Corona-Pandemie neue Aufgaben für Schulen und Lehrkräfte. Von einem auf den anderen Tag war Unterricht in Präsenz nicht mehr möglich, und es mussten schnell alternative Lehrmaßnahmen erarbeitet werden. In der Not griff man auf gängige und etablierte Tools zurück. Allerdings hatten diese zumeist einige Haken:

  • 1

    Nicht alle Server zur Datenverarbeitung befinden sich innerhalb der EU, weshalb der Online-Unterricht und die Videokonferenzen nicht mehr datenschutzkonform durchgeführt wurden. Zudem haben amerikanische Behörden dank des CLOUD-Acts die Möglichkeit, Daten von Unternehmen einzufordern, selbst wenn alle Server einen EU-Standort haben.

  • 2

    Die verwendeten Tools waren nicht für den schulischen Gebrauch ausgelegt, weshalb diese bei gewissen Aufgabenstellungen an ihre Grenzen kamen.

Zugunsten der schnellen Anwendung und Wissensvermittlung wurde der Datenschutz vorerst zurückgestellt.

Nun, mit über zwei Jahren an Schulpraxis und vor dem Hintergrund einer abklingenden Pandemie, befinden sich Schulen nicht mehr in einer akuten Notlage. Allerdings fehlt in vielen Ländern eine Direktive, die Tools klar verbietet oder empfiehlt. Um aus den Grauzonen bezüglich des Datenschutzes herauszufinden und sicheren Unterricht mit Online-Medien zu gewährleisten, ist es an der Zeit, dass sich Schulen nach anderen Toolanbietern umsehen. Schließlich gibt es mit Kraft Network Engineering (KNE) einen Anbieter, der Datenschutz im Online-Unterricht umsetzt und deren Software von Schülern und Lehrkräften intuitiv genutzt werden kann.

Wussten Sie, dass Sie auch Förderungen für digitale Bildung erhalten können? Informieren Sie sich gerne auch hierzu auf unserer Seite.

Datenschutz im Online-Unterricht:
Ist das möglich?

Da die Marktriesen wie Microsoft, Zoom und Google durchweg in den USA sitzen, sind diese Online-Plattformanbieter keine Option für Schulen. In diesen Fällen bleibt es fraglich, ob die Datenverarbeitung DSGVO-konform vonstattengeht. Jedoch gibt es Anbieter, wie z.B. KNE, die sich speziell auf das Anwendungsgebiet Schule spezialisiert haben. Die Produkte sind auf die Bedürfnisse von Schulen, Lehrkräften sowie Schülern zugeschnitten.

Je nach Anbieter und Produkt können ganze Software-Pakete zusammengeschnürt werden, die ideal auf die Gegebenheiten der Schule angepasst sind. Auf diese Weise haben Schulen die Möglichkeit, die nötige Software für einen digitalen Schulalltag aus einer Hand zu erhalten. KNE stellt mit der Schulsoftware Schooladmin ein Grundpaket zur Verfügung, das auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. Zudem hat das Unternehmen Big Blue Button, einem Open-Source- Videokonferenz-Tool, das speziell für Lehrzwecke entwickelt wurde, in das eigene Portfolio integriert.

An diesem Beispiel wird deutlich: Ja, Datenschutz im Online-Unterricht ist möglich. Um jedoch im Schulalltag immer den Überblick zu behalten, sollten Sie definitiv einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Das kann entweder ein externer Dienstleister sein oder eine Ihrer Lehrkräfte. Als öffentliche Einrichtung sind Sie in vielen Bundesländern sogar verpflichtet, einen solchen Posten an Ihrer Schule zu vergeben. Informieren Sie sich zu dieser Thematik unbedingt bezogen auf Ihren Standort und haben Sie im Blick, ob der Datenschutzbeauftragte vom Schulamt, der Bezirksregierung oder von Ihnen gestellt wird.

Sorgen der Eltern

Bei der Auswahl der richtigen Software sollte allerdings nicht nur die Schule im Fokus stehen. Vielmehr müssen auch die Eltern und Schüler betrachtet werden. Diese sind die Endnutzer des Produkts und mit dem digitalen Wandel kommen auch für Eltern immer mehr Situationen auf, die komplett neuartig sind. Deshalb erkennen Eltern häufig auch Schattenseiten der Digitalisierung an Schulen, die nicht leichtfertig ignoriert werden sollten:

  • Datenschutzverstöße

  • Cybermobbing, z.B. in nicht moderierten Klassenchats
  • Unterstützung bei Hausaufgaben auf digitalen Plattformen ist komplizierter

  • Ungleiche Chancen durch finanzielle Mittel der Eltern (digitale Endgeräte, Computerzugang)

Versuchen Sie deshalb, Ihre Schüler und Eltern mit diesen Thematiken nicht alleine zu lassen und stets proaktiv zu handeln. Erklären Sie die unterschiedlichen Tools in Einführungsveranstaltungen und zeigen Sie, wie einheitliche Systeme den Familienalltag erleichtern.

Datenscicherung

Datenschutz und Datensicherung: Wo liegt der Unterschied

Für viele Menschen erschließt sich auf den ersten Blick der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit nicht. Schließlich hören sich die beiden Begriffe ähnlich an, und in beiden Fällen geht es um erfasste und gespeicherte Daten. Jedoch beschreiben die Begriffe gänzlich unterschiedliche Thematiken, und beide sollten im Rahmen der Schul-IT ausreichend abgedeckt sein.

Zum Thema Datenschutz haben Sie in diesem Artikel schon erfahren, wie wir personenbezogene Daten vor einem Zugriff unbefugter Personen schützen und DSGVO-konform in der Schule verarbeiten können.

Bei der Datensicherung geht es darum, die erzeugten Daten sicher abzuspeichern, sodass diese nicht verloren gehen. Entscheidend für die Datensicherheit sind eine passende Rechtestruktur und ein Backup-Konzept. Über die Rechtestruktur wird festgelegt, welche Daten von den verschiedenen Benutzergruppen bearbeitet werden können, bzw. ob die Kenntnis bestimmter Daten oder deren Bearbeitung überhaupt möglich ist. Über das Backup-Konzept wird dann sichergestellt, dass die Daten selbst im Falle eines Server-Absturzes nicht verloren sind.

Beide Komponenten beschreiben unterschiedliche Dinge, gehen aber doch Hand in Hand: Daten müssen geschützt werden, sowohl vor Angriffen von außen als auch vor Ausfällen der internen IT-Struktur. Deshalb sollten Sie bei der Auswahl Ihres Tool-Anbieters neben dem Datenschutz an Schulen auch die Datensicherheit nicht außer Acht lassen.

Häufige Fragen zum Thema Datenschutz in der Schule

Wie auch in anderen Sektoren und Branchen geht es um den Schutz personenbezogener Daten. Diese müssen unter Einhaltung der europäischen Vorgaben verarbeitet und gespeichert werden.

Bei der Anmeldung an einer Schule werden persönliche Daten, wie z.B. Name und Geburtsdatum, erfasst, die für die gesamte Schullaufbahn gespeichert werden. Hinzu kommt, dass es sich bei Schülern um minderjährige Personen handelt, deren Daten auch laut DSGVO besonders stark geschützt werden sollten.

Für die Überwachung des Datenschutzes sind die Schulen selbst verantwortlich. So muss es in jeder öffentlichen Schule mindestens einen Datenschutzbeauftragten geben, der die Einhaltung im Auge behält.

Mit gewissen Sicherheitsvorkehrungen können Sie auf Microsoft 365 Anwendungen in der Schule zurückgreifen. Grundvoraussetzung ist, dass Sie die cloudbasierten Produkte nicht nutzen. Zudem können Sie die Weitergabe von Telemetrie Daten über die Betriebssystem-Einstellungen unterbinden und eine ausreichende Firewall einsetzen, pseudonyme Mailadressen für Schüler verwenden und die Geräte der Schüler schon vorkonfiguriert ausgeben, sodass Schüler nicht unwissentlich Daten preisgeben.

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